Die Schwalben
Von den vier in Baden-Wüttemberg heimischen Schwalbenarten brüten Mehl- und Rauschschwalbe auch im Siedlungsbereich. Als Zugvögel kehren Mehl- und Rauchschwalben ab Mitte März aus ihren Winterlebensräumen in Zentral- und Südafrika zurück. Im Oktober machen sie sich wieder auf dem Weg in den Süden, da die Fluginsekten - ihre Nahrungsgrundlage – im Winter verschwinden. Beide Schwalben sind Koloniebrüter an Gebäuden. Beide Schwalbenarten bauen ihre Nester aus schlammigem Lehm, wozu sie offenen, feuchten Boden in der Umgebung benötigen.
Rauchschwalben legen bis zu sechs Einer, Mehlschwalben etwas weniger. Nach ca. drei Wochen Brutzeit schlüpfen dann die Küken. Mehlschwalben brüten ein- bis drei Mal im Jahr.
Die Mehlschwalbe erkennt man an der weißen Brust- und Bauchseite sowie dem weißen Bürzel (hintere Rückenpartie) im Kontrast zur schwarzen Oberseite. Sie brütet in Kolonien an senkrechten Wänden, ursprünglich in unter Felsvorsprüngen, in den Siedlungen außen an Gebäuden, bevorzugt unter Dachtraufen. Ihre Nester sind geschlossen hablkugelförmig mit einer Einschlupföffnung am oberen Rand. Verschmutzungen an Hauswand und Fenstersimsen kann man durch Kotbrettchen mit einer Breite von 25-30 cm, die ca. 50 cm unterhalb des Nests angebracht werden, verhindern.
Kennzeichen der Rauchschwalbe ist die intensiv rotbraune Kehle und der tief gegabelte Schwanz. Sie baut ihre Nester auf Mauervorsprüngen oder Balken in Ställen, Scheunen oder anderen offenen Innenräumen. Diee schalenförmigen Nester werden aus Schlamm und Stroh gebaut. Sie können durch offene Fenster an Ställen unterstützt werden. Kleine Brettchen in Gebäudeecken erleichtern den Rauchschwalben den Nestbau. Sie benötigen zum Nachbarn etwas mehr Abstand als die geselligeren Mehlschwalben.
Hinweis: Der größere Mauersegler gehört nicht zu den Schwalben und ist rein schwarz.
Rauch- und Mehlschwalben sind durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützte Arten. Dies gilt für die Tiere, aber auch für ihre Brutstätten.
Auf der Roten Liste Baden-Württemberg findet sich die Rauchschwalbe in der Kategorie 3, gefährdet und die Mehlschwalbe in der Vorwarnliste.
Laut Bundesnaturschutzgesetz (§44, BNatSchG) tragen Gebäudeeigentümer und -eigentümerinnen Verantwortung dafür, dass bei Sanierungsmaßnahmen oder Abriss keine brütenden Vögel zu Schaden kommen, vertrieben werden oder ihre Brutstätten zerstört werden. Außerhalb der Brutsaison muss bei Verlust von Brutplätzen Ersatz geschaffen werden, da Mehlschwalben zu ihren Nestern zurückkehren. Kunstnester werden von den Vögeln meist gut angenommen. Verschmutzungen am Gebäude durch Kot und Nestbaumaterial lässt sich durch das Anbringen von Kotbrettchen vermeiden. Werden Nester während der Brutsaison abgeschlagen ist dies ein schwerer Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Solche illegalen Eingriffe sind eine große Gefahr für deren Bestand.